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White Paper: Folgenabschätzung kommt
Samstag, 09.04.2016 12:33:15Die Europäische Datenschutz Grundverordnung soll noch in diesem Frühjahr verabschiedet werden. Mit dieser Grundverordnung wird das Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung Einzug erhalten. Mit diese Datenschutz Folgenabschätzung soll bei Datenverarbeitungen welche ein potentiell hohes Risiko für persönliche Rechte und Freiheiten von Nutzern darstellen in zukünftig bereits im Vorfeld abgeschätzt werden, welche Folgen die Verarbeitungsvorgänge mit sich bringen.
White Paper vorgelegt
Dies geht aus Artikel 33 der Grundverordnung hervor. Besonders hervorgehoben wird dabei die Verwendung von neuer Technologie. Ziel der Verordnung ist ein besserer Schutz der Verbraucher. Mängel und Risiken in bestehenden und zukünftigen Systemen sollen frühzeitig erkannt und schnellstmöglich behoben werden. Nach der Verabschiedung der Verordnung bleiben noch zwei Jahre Zeit, bis die Datenschutz-Folgenabschätzung Pflicht wird. In der Zwischenzeit sollen die genauen Anforderungen erarbeitet werden. Nun hat das interdisziplinäre "Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt" einen Entwurf zur Ausgestaltung der Datenschutz-Folgenabschätzung vorgelegt. Beteiligt an dem White Paper "Datenschutz-Folgenabschätzung" waren unter anderem Forscher des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung, der Universität Kassel sowie des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das vollständige White Paper "Datenschutz-Folgenabschätzung" kann hier eingesehen werden.
Vorsorge besser als Nachsorge
In der Veröffentlichung sind grundlegende Informationen für alle zukünftig Beteiligten, politische Entscheider, Gesetzgeber, Gestalter und Prüfer enthalten. In ihm werden Gewährleistungsziele für den Datenschutz festgehalten die sich an den Prüfungen gemäß Standard-Datenschutzmodell orientieren und diese als Grundlage haben. Es geht um den Versuch Datenschutz quasi von Anfang an in technische Systeme einzubauen, also eher Vorsorgen als Nachsorgen.
Weiterhin kann eine solche Datenschutz Folgenabschätzung hilfreich sein, um etwa im Gesetzgebungsprozess frühzeitig Risiken für den Datenschutz zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Ziel ist es nun also, umsetzbare Methoden für eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung zu entwickeln und zu etablieren um etwaige Risiken sichtbar zu machen und diese zu minimieren. Wesentlicher Bestandteil des Instruments wird eine Dokumentation aller Verarbeitungsprozesse sein. Dabei gibt es bereits jetzt bestimmte Anforderungen aus dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig Holstein an denen sich auch die Datenschutz-Folgenabschätzung orientieren wird.
Anwendungsbereiche
Ganz konkrete Beispiele für die Anwendung der Datenschutz-Folgenabschätzung sind etwa bei Projekten welche RFID Technik einsetzen oder im Zusammenhang mit "Big-Data" stehen. Dabei soll jeweils genau festgehalten werden, welche Daten genau verarbeitet werden und auf welcher rechtlichen Grundlage diese Daten im Anschluss gegebenenfalls verarbeitet werden.
Neben Technik- und Systemanbietern sowie den jeweiligen Aufsichtsbehörden soll vor allem die Öffentlichkeit von der Datenschutz-Folgenabschätzung profitieren. An sich ist ein solches Verfahren sicherlich zu begrüßen. Die Frage bleibt inwiefern Betroffene durch Instrumente wie die Datenschutz-Folgenabschätzung auch tatsächlich vor Datenmissbrauch geschützt werden und welche Auswirkungen diese auf bestimmte von ihnen genutzte oder nicht genutzte Dienste hat. Gerade unter Berücksichtigung heute noch nicht verfügbarer Technologien lässt sich zumindest anzweifeln, dass der Verbraucher in seinen Persönlichkeitsrechten gestärkt wird. Es bleibt ein Versuch das Internet für den Verbraucher sicherer zu machen.
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Dieser Artikel ist relevant zu White Paper, Folgenabschätzung, Datenschutz, Big-Data.
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