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Webprofil Icon WhatsApp will Altersbegrenzung auf 16 Jahre hochsetzen

Sonntag, 20.05.2018 00:06:49

Offensichtlich plant der beliebite und weit verbreitete Messangerdienst ein Heraufsetzen des Mindestalter auf 16 Jahre. Wesentlicher Grund dafür soll die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sein, welche am 25. Mai in Kraft tritt und auch Neuerungen in Sachen Speichern von Daten Minderjähriger mit sich bringt.


Der US-Konzern Facebook Inc. Ist in der Pflicht und wird handeln müssen. Denn schon jetzt berichten immer mehr Medien, dass der Konzern des Messangerdienstes seine Mindestalterbegrenzung zur Nutzung auf 16 Jahre hochschrauben will. Grund dieser Maßnahme, so vermuten es Experten ist, dass ab dem 25. Mai diesen Jahres die neue Datenschutzgrundverordnung in ganz Europa eintreten und greifen wird. Inwieweit diese Handhabung schließlich aber greifen wird und wie die Kontrollmaßnahmen hierfür aussehen sollen, ist fraglich und wirft nicht nur bei Nutzern Fragen auf.


Ende des Monats wird es ernst

Ab dem 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Und zwar europaweit. Diese setzt eine klare Reglung voraus, nämlich, dass das Mindestalter auf 16 Jahre hoch gesetzt wird. So heißt es im Klartext: Hat das Kind noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet, so ist die Datenverarbetung nur rechtmäßig, sofern diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird. Kurzgefasst: Ein Kind unter 16 Jahren also darf nicht ohne Einwilligung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten eine WhatsApp an Freunde versenden.


Hört sich zunächst einfach und plausibel an, doch wer sich mit dem Messangerdienst auskennt und ihn regelmäßig nutzt, wird schnell erkennen, wie schwierig es doch sein wird, diese Handhabung überhaupt kontrollieren zu können. Die einfache WhatsApp an Freunde zu senden und mal eben sich für das Fußballspielen und zum Training via WhatsApp zu verabreden. Zum Kino und, und, und... Alles nun ohne WhatsApp oder nur mit der Einwilligung der Eltern. Diese können und sollten aber im Umkehrschluss ihren Kindern vertrauen können und können schließlich auch nicht ständig neben ihren Kindern stehen und sehen, was sie versenden, an wen und wie viel.


Keine klaren Regeln

WhatsApp hatte die Nutzung ihres weltweit agierenden Dienstes auf 13 Jahre beschränkt und passte sich in der Altersbegrenzung den jeweiligen Gesetzen der jeweiligen Länder an. Da diese Nutzungsbedingungen zum Teil sehr undurchsichtig bis schwammig in ihrer Ausführung waren, soll die neue Verordnung am Mai 2018 in Deutschland und grenzübergreifend nun auch in ganz Europa für Klarheit schaffen. Grundsätzlich ist jedes Land für sein eigenes Datenschutzrecht verantwortlich und dementsprechend unterschiedlich sind die jeweiligen Altersbegrenzungen, wenn überhaupt vorhanden - und auch die Nutzungsbedingungen. In Deutschland gab es bis dato sogar keine Reglung. Lediglich die Aussage der Anbieter, dass der Jugendliche die Folgen abschätzen können, wurden für die Nutzung dieser Dienste, in diesem Falle WhatsApp, vorausgesetzt.


Wie geht es weiter?

Zunächst überwacht die Bundesbeauftragte für Datenschutz, die Sachlage, ob sich nun WhatsApp tatsächlich an die neuen Regeln halten wird. Wie genau die Altersgrenzregel sich schließlich im realen Betrieb umsetzen und vereinbaren lässt, ist allerdings noch nicht geklärt. Was demnach sein kann, ist dass ein Identverfahren angewandt wird, ähnlich wie man es beim Erwerb einer Mobilfunkkarte durchlaufen muss. Aber auch andere Methoden seien in Planung und denkbar. Welche allerdings, wird bis dato noch nicht verraten oder liegen noch nicht vor.




1 Kommentar


Steffen schrieb am Samstag, 16.06.2018 22:22

Und... wurde das Ganze jetzt umgesetzt? ich fände so eine Regelung echt nervig.

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Dieser Artikel ist relevant zu Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, WhatsApp, Jugendschutz.




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