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Totale Überwachung reicht nicht aus - De Mazière fordert nun auch Zugriff auf WhatsApp-Daten
Mittwoch, 14.06.2017 14:49:11Der Bundesinnenminister will es wissen und macht nun ernst. Totale Transparenz. Nicht nur bei der Datenermittlung und Gesichtserkennung, sondern nun auch beim Zugriff auf WhatsApp-Daten. Die geplante Software, die dafür nötig ist, um beispielsweise an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen eine Gesichtserkennung möglich zu machen, liegt schon einsatzbereit in der Schublade. Thomas de Mazière will, dass Videoüberwachungen an solchen und anderen Orten Bundesweit auf diese Weise unternommen werden können.
Videoüberwachung an Bahnhöfen
Geplant als erster Probelauf ist der Bahnhof am Berliner Südkreuz. Sobald diese Software verlässliche Daten übermitteln kann, soll sie auch noch an vielen anderen Orten eingesetzt werden. So der Plan des Bundesinnenministers. Um Terroristen, Gefährder, Straftäter und Co. schneller und effektiver auf die Schliche zu kommen, setzt der CDUler noch einen drauf und fordert zur Aufklärung und Transparenz in solchen Verdachtsfällen, den Zugriff auf Daten, die seitens des Verdächtigen via WhatsApp übermittelt wurden, diese wiederum unter Umständen zur Erleichterung der Ermittlungen führen können.
Nicht ganz leichtes Unterfangen
Um unterschiedliche Messenger-Dienste unverschlüsselt überhaupt einsehen zu können und wiederum gleichzeitig sichern zu können, müssten sie zunächst eine Ende-zu Ende-Verschlüsselung haben. Denn die Kommunikation von nicht Tatverdächtigen soll demnach absolut einwandfrei gesichert ablaufen können. Das zumindest wären die machbaren Optionen für die Zugriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden beispielsweise bei SMS. Hinzu könnten auch diverse Techniken und Telekommunikationsüberwachungen gezogen werden, die die Transparenz und das Auslesen der Daten ermöglichen. Denn der Vorteil wäre hier, dass schon bei einem geringsten Verdacht eines mutmaßlichen Täters oder Verdächtigen jedwede Kommunikation auf einem Gerät, also Handy beispielsweise, gelesen und gedeutet werden kann, bevor eine Verschlüsselung stattfindet. Diese Überwachung würde zumindest in vielen Bereichen zu einer deutlichen Vereinfachung bei jeglichen Ermittlungsarbeiten führen und würde zum Wohl der Sicherheit des Volkes beitragen können.
Beispiele zeigen Wirkung
Was in vielen Ländern, wie beispielsweise schon in den USA möglich ist, soll nun auch hierzulande eingesetzt werden, um den Tätern schon im Vorfeld auf die Schliche kommen zu können, oder eben sie durch eine Videoaufzeichnung entlarven können. Denn die äußerst sensible Software, die zur Gesichtserkennung führt, kann sehr deutlich und scharf jedes noch so im Dunkeln aufgezeichnete Bild hoch aufgelöst und sehr gut erkennbar wiedergeben. So sind in der Vergangenheit in vielen Ländern, die mit Videoüberwachungen arbeiten und anhand des Materials ermitteln, etliche Tatverdächtige geschnappt worden oder es konnte sogar hierdurch Schlimmeres verhindert werden. Auch bei uns sind Videokameras beispielsweise in Bussen und Bahnen teils Gold wert, wenn sie zur Ermittlung von Tatbeständen und Tätern führen können. Ob sie allerdings die Häufigkeit einer kriminellen Handlung mindern, bleibt abzuwarten. So scheint es zumindest auch mit der Auswertung der Daten, die über Messenger-Dienste übermittelt werden zu sein. Die Vorschläge sollen in den nächsten Sitzungswochen in der Strafprozessordnung auf den Tisch kommen. Als Maßstab der Dinge diesbezüglich soll sein, dass was die Polizei derzeit im analogen Bereich dürfe, soll sie zukünftig auch in allen digitalen Bereichen rechtlich dürfen und auf technischer Ebene, wie eben dem Auswerten einzelner Messenger-Dienste wie WhatsApp, auch können. Nur so sei eine effektive Ermittlung auf allen Kanälen schließlich auch erfolgversprechend und mit Sicherheit auch erleichternd.
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