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Lauschangriff 2.0: Wie der Staat die Bürger ausspähen kann
Donnerstag, 10.08.2017 15:24:05Zukünftig soll die Polizei auf Messenger-Dienste wie Whatsapp, Telegram und Co. zugreifen können uns so persönliche Mitteilungen von Verdächtigen mitzulesen und mitzuhören. Um dies zu ermöglichen, hat der Bundestag die Strafprozessordnung geändert. In einem Eilverfahren hat der Bundestag dies ohne großes Medienecho beschlossen. Kritiker sehen in diesem Vorhaben eine klare Grenzüberschreitung des Rechtsstaates, Befürworter halten es für einen wichtigen sicherheitspolitischen Schritt.
Zugriff wurde schon lange gefordert
Schon lange haben Ermittler gefordert, Einsicht in die verschlüsselte Kommunikation von Messenger-Diensten wie Whatsapp zu erhalten. Gerade der Zugang zur Kommunikation sei ein wichtiger Bestandteil kriminaltechnischer Untersuchungen und ein wesentlicher Faktor zur Aufklärung bzw. Verhinderung von Straftaten. Die meisten Messanger-Dienste schützen ihre Datenkommunikation. Im Zeitpunkt des Versendens wird die Nachricht verschlüsselt, erst beim Eintreffen beim Empfänger wird sie wieder entschlüsselt.
Bereits 2008 und erneut im Jahre 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das heimliche Ausspähen eines informationstechnischen Systems nur dann zulässig sei, wenn "Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen." Diese Formulierung ermöglicht zumindest eine große Auslegung. Zukünftig soll dies nun doch möglich werden, dann wenn ein Richter dieses Mitlesen privater Kommunikation anordnet oder sein Einverständnis dafür gibt. Die Art und Weise, wie das passieren soll, ist jedoch hoch fragwürdig.
Staat wird zum Hacker
Da die Kommunikation bei Whatsapp und Co. nicht wie im Telefon oder Mobilfunknetz offen sondern verschlüsselt übertragen werden ist ein Zugriff auf diese Daten nicht ohne weiteres möglich. Versteckte Hintertüren, die es beispielsweise auch in Computerprogrammen gibt, könnten zwar auch bei Messenger-Diensten genutzt werden um einen Zugriff ermöglichen, Whatsapp und Co. weigern sich aber diese offen zu legen.
Durch spezielle Software, welche im Geheimen auf dem jeweiligen Endgerät installiert werden muss, soll den Ermittlungsbehörden der Zugriff nun erlaubt werden. Das ist nichts anders als das, was Hacker machen um Computer, Tablets und Smartphones mit Schadsoftware oder Trojanern zu infizieren um den Nutzern somit einen Schaden zuzufügen. Dies kann beispielsweise über das Öffnen einer E-Mail oder das Klicken eines Links geschehen.
Kritiker sehen in dem Vorgehen Eingriff in die elementaren Grundrechte
In der Vergangenheit haben bereits der Bundestrojaner und der Staatstrojaner zumindest kurzzeitige mediale Aufmerksamkeit erhalten. Bei beiden ging es um das illegale Ausspähen von Informationen durch staatliche Behörden per sogenannter Online-Durchsuchung. Der neue Vorschlag des Zugriffs auf Messenger-Dienste ist eine Erweiterung dieses elementaren Eingriffs in die Grundrechte.
Rein theoretisch ist es gar nicht notwendig, explizit auf einen Messanger-Dienst zuzugreifen um Daten auszuspähen. Staatstrojaner können, sofern sie auf einem Smartphone installiert wurden, die gesamten Daten schon vor der Verschlüsselung abgreifen. Möglich wird dies unter anderem durch das Ablesen der Tastatureingabe, fertigen von Screenshots oder sogar den direkten Zugriff auf das Mikrofon des Smartphones. Kontakte, E.Mails, Fotos und Videos sowie der gesamte Datenverkehr können so ausgespäht werden. Whatsapp und Co. haben darauf gar keinen Einfluss.
Zukünftig werden Ermittlungsbehörden also ungeahnte Zugriffsmöglichkeiten auf Smartphones erhalten. Die Polizei kann nicht im analogen Zeitalter verwurzelt bleiben heißt es in der Begründung des Bundesinnenministers. Wie dieser Zugriff im Detail stattfindet, bleibt mehr als grenzwertig. In Zeiten, in denen ein Smartphone weit mehr ist als ein simples Kommunikationsgerät, nämlich ein täglicher Begleiter mit dem viele Menschen bereits ihr gesamtes Leben festhalten und ihren Alltag organisieren, ist der Zugriff auf ein solches Gerät ein direkter Eingriff in die Intimsphäre des Nutzers. Mit der Gesetzesänderung ist das Ausspähen nun nicht mehr nur in Zusammenhängen mit Terrorismus konform mit dem Gesetz, sondern auch bei Delikten wie Hehlerei oder Steuerhinterziehung.
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Dieser Artikel ist relevant zu Überwachung, Spionage, Bundestrojaner.
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