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Datenschutz erneut im Fokus: Abkommen zwischen EU und USA trifft auf Skepsis
Freitag, 09.12.2016 17:11:44Im Fokus steht ein besserer Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern bei Strafverfahren in den USA. In dem von dem Europäischen Parlament zugestimmten Abkommen sind unter anderem Standards festgelegt worden, die dazu verhelfen sollen, dass bei der Ermittlung mit persönlichen Daten verdächtiger Europäer in Amerika gleich umgegangen wird, wie mit Verdächtigen aus den USA in Europa.
Meine Daten sind mein Eigentum
Besonders in den vergangen Monaten wurde der Ruf nach Datenschutz, Eigentumsrecht und gegen den Missbrauch persönlicher Daten immer lauter. Adressen, Namen und die Einsicht ins jeweilige Vorstrafenregister sind hier die wesentlichen Aspekte, die bei etwaigen Polizeiermittlungen ausgetauscht werden sollen. So weit, so gut. Allerdings gibt es auch hier wohl anscheinend einige Ungereimtheiten, die Skeptiker dieses Abkommens auf die Palme bringt. Millionen Nutzer verschiedener Plattformen fühlten sich schlichtweg übergangen und dem Ganzen völlig machtlos ausgeliefert. Social media Kanäle wie beispielsweise Facebook standen hier stark im Kreuzfeuer. Die Reaktion folgte an höchster, offizieller Stelle prompt. Durch das neue Abkommen sollen Bürger der EU beispielsweise in Zukunft in den Staaten das Recht nutzen können, gegen einen möglichen Datenmissbrauch zu klagen. Ebenso soll ihnen in Zukunft erlaubt sein, Daten korrigieren zu lassen. Des weiteren dürfen Informationen und Daten nicht wie bisher klanglos und ohne Einwilligung an Drittländer weitergeleitet und verkauft werden. Das Ursprungsland muss demnach seine Zustimmung zur Weitergabe der Daten geben. Die Dauer der Speicherung der Daten soll ebenfalls geändert werden.
Mehr Rechte für Bürger
Grundsätzlich hört sich das Abkommen recht gut für die rechte der Bürger an. Sie sollen entscheiden, wer, was und wofür seine Daten eingesetzt werden sollen. In den USA sowie in Europa sollen gleiche Rechte für alle existieren und auch in Anspruch genommen werden können., was bis dato nicht möglich war und wenn dann auch nur sehr wage und unregelmäßig eingesetzt und angewendet wurde. Dem Abkommen wird ein hohes Sicherheitsniveau seitens des Datenschutzes eingeräumt anerkannt. Es soll auch der Kooperation im Kampf gegen den Terrorismus in der EU sowie in den Staaten dienen.
Skepsis berechtigt?
Kritisiert an diesem Abkommen wird von anderer Seite allerdings, dass das Abkommen in dieser Form und Ausführung grundsätzlich nicht den Anforderungen der EU-Grundrechte-Charta entspricht. Der Schutz personenbezogener Daten wäre nicht vollumfänglich gegeben, da einige Erörterungen und Darlegungen des Abkommens zu unsicher und unklar seien. Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft seinen beispielsweise so außen vor und dies würde zu einer Diskriminierung führen. Der Verein Digitale Gesellschaft betitelt das Abkommen sogar als unverantwortlich. Sie hoffte auf eine rechtlich solide Basis des herrschenden transatlantischen Austausches von Reise- und Bankdaten. Sie sieht in diesem Abkommen schließlich nur eine Absprache und Garantien ohne Wirkung und Auswirkung auf Grundrecht und Rechtsschutz der Betroffenen.
Umgang mit Datenmissbrauch
Der Umgang mit Datenmissbrauch scheint nach wie vor ein heikles Thema zu sein, zumal nicht klar erkennbar ist, wann oder ab wann es sich definitiv um einen Missbrauch handelt. Den meisten Menschen, die Facebook und Co. nutzen, war nicht bewusst, dass wenn sie den AGBs der jeweiligen Anbieter zustimmen, auch ihr OK beispielsweise für die Weiterleitung ihrer Daten zustimmten. Das neue Abkommen wird nun zeigen, in welcher Form und mit welcher Auswirkung es greifen zukünftig wird.
1 Kommentar
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Dieser Artikel ist relevant zu Datenschutz, USA, EU.
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